Mittwoch, 24. November 2010

Sachsen-Anhalt klagt für laschere Grenzen im GVO-Anbau

Fragen und Antworten: Die Grenzen der "grünen" Gentechnik | tagesschau.de

hm, wie bitte? Dass Bauern von GVO (z.B. die Gentechnikkartoffel Amflora) dafür haften müssen, wenn sie mit ihren GVO Pollen anderen Bauern die Felder kontaminieren und damit ihre Lebensgrundlage entziehen; das sei ein Verstoß gegen die Eigentum- und Berufsfreiheit der Landwirte? Merken die es noch? Graffiti-Künstler werden auch dafür angekackt, dass Eigentum anderer Leute zerstören. Und GVO-Bauern soll es erlaubt sein?

Und dann müssen die GVO-Felder im Internet bekannt zu machen. Das sei ein Verstoß gegen die informationelle Selbstbestimmung der Landwirte. Das passt ja wieder auf die aktuelle Lage. Identifizierbare Polizisten? Giftige Inhaltsstoffe in Lebensmitteln, die ausgewiesen müssen? Nebeneinkünfte von Vollzeitpolitikern? Ne du, das verstößt alles gegen die informationelle Selbstbestimmung. Mein Lieber Mann, das ist ja immerhin keine anhaltslose Schleierfahndung, verdachtslose Vorratsdatenspeicherung oder illegale Zusammenlegung von Datenbanken. Wir müssen uns schon klar darüber sein, wer hier die Terroristen und wer die Guten sind.

Der Vollständigkeit halber muss man erwähnen, dass die GVO-Bauern befürchten Opfer von politischen Feldzerstörungen zu werden, weil die Gegner wissen, wo die Felder sind. Zu Recht, sag ich. Würde die Politik den Menschen ein gutes Gefühl bei der "grünen" Gentechnik verschaffen, würden die auch nicht mehr politisch die Felder zerstören. Klagen eines Landes aber, dass die Haftungsgrenzen aufgeweicht werden, schaffen mit Sicherheit mehr Vertrauen! Wer hat Sachsen-Anhalt eigentlich die Klageschrift geschrieben? Mussten wir den Betreffenden dafür extra Geld zahlen oder sitzen die Lobbyisten bereits auf den Ministerposten?

Zum Glück hat das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe in gewohnter menschenfreundlicher Art geurteilt.
"Angesichts eines noch nicht endgültig geklärten Erkenntnisstandes der
Wissenschaft bei der Beurteilung der langfristigen Folgen eines
Einsatzes von Gentechnik trifft den Gesetzgeber eine besondere
Sorgfaltspflicht."
Klage abgewiesen, Volk vorerst wieder einmal gerettet.