Na da möchte ich doch mal sehen ob nicht jemand bei Hartz IV auf diesen Umstand klagen kann:
Ehegattensplitting – Wikipedia
Ehegattensplitting – Wikipedia
Durch den besonderen Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 I Grundgesetz) ergibt sich, dass Eheleuten aus der Ehe keine wirtschaftlichen Nachteile erwachsen dürfen. Bei einer Zusammenveranlagung ohne Splitting erwüchsen Eheleuten jedoch Progressionsnachteile und damit effektive Mehrbelastungen im Vergleich zu Nicht-Verheirateten.