Mittwoch, 13. Oktober 2010

Ab in die Rente

Da versucht eine Dame gerichtlich einen Scheißjob zu erstreiten. Und
die wollen mir hier wirklich weiß machen, dass ein Ablehnungsrecht des
Arbeitnehmers selbigen davor schützt durch solche Klauseln seine Arbeit
zu verlieren? Manchmal frag ich mich schon, wie weltfremd hier regiert
wird. Aber das Problem hat bestimmt nur jemand übersehen, als wir den
Arbeitszwang in das Hartz-IV-Gesetz eingebaut haben, gell?

Was wäre es schön, wenn wir so eine Klausel auch für Politiker aufnehmen könnten.

EU-Richter: Rentengrenze in Tarifverträgen rechtens - DNN-Online
Die Richter bestätigten aber die Klausel im Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung. Sie wiesen darauf hin, dass solche Klauseln seit langem Teil des Arbeitsrechts und durchaus üblich sind. Die Regeln gäben Arbeitgebern und Arbeitnehmern Planungssicherheit. Zudem müsse ein Unternehmen für die fragliche deutsche Regelung die Zustimmung des Mitarbeiters einholen.
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